Der Advokatenverein in Celle ist einer der drei ältesten Anwaltsvereine Deutschlands. Er wurde am 05.12.1837 gegründet, nachdem durch die Einrichtung des auch heute noch bestehenden Oberappellationsgerichts (Oberlandesgericht Celle) der Bedarf an anwaltlicher Vertretung merklich gestiegen und eine ständische Vertretung (Rechtsanwaltskammer) noch nicht eingerichtet war.
Ziel des Vereins war und ist es insbesondere, das freundschaftlich kollegiale Verhältnis unter den Anwälten zu fördern. Die Celler Anwaltschaft versteht sich als Organ der Rechtspflege und sieht es deshalb als selbstverständlich an, sich untereinander wissenschaftlich und praktisch zu unterstützen.
Bis zum 01.07.2002 durften am Oberlandesgericht nur Rechtsanwälte auftreten, die dort ausschließlich zugelassen waren. Diese organisierten sich im Advokatenverein. Im Jahr 1953 organisierten sich die an allen anderen Gerichten tätigen Rechtsanwälte im Celler Anwaltsverein.
Der Celler Anwaltsverein wurde nach dem Wegfall der Singularzulassung mit Wirkung zum 7.12.2015 auf den Celler Advokatenverein verschmolzen.